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20 - Hirtenhaus (Alte Dorfstraße 10)
Text der Infotafel: Nach der Hebungs-Liste 1773 wohnten in diesem Haus die beiden Gemeindehirten: Der Schweine- und der Kuhhirte. Sie hüteten das Vieh der Bauern auf der „Allmende“, den gemeinsam genutzten Flächen an Weide und Wald. Mit der Gemeinheitsteilung und Verkoppelung dieser Flächen (in Wallenstedt 1863 abgeschlossen) wurde die Arbeit der Hirten entbehrlich. Ihr Berufszweig, ohnehin in der Sozialstruktur des Dorfes an unterster Stelle angesiedelt, erlosch. Viele Hirten endeten oft im Armenhaus der Gemeinden und waren auf deren Armenfürsorge angewiesen.
Das Arbeitsumfeld des Hirten zeichnete sich durch seine Nähe zu seinem Vieh aus. Der Hirte blieb zum Teil auch nachts auf der Weide und beschützte seine Herde vor Räubern und Raubtieren (siehe: „Ein gräulich Mordtat“ auf Seite 63 der Festschrift „1000 Jahre Wallenstedt“). Um sich gegen die Gefahren wehren zu können, hatte der Hirte seinen Hirtenstab. Meist war er bei seiner Arbeit auf sich allein angewiesen. Ein Hütehund, der ihm half die Herde zusammenzuhalten, war keine Selbstverständlichkeit.
Das Wohnrecht des Hirten im Hirtenhaus war ein Teil der kärglichen Entlohnung. Mit seinem Ausscheiden als Gemeindehirte hatte er es zu räumen.
Die Gestalt des Hirten (lateinisch Pastor) ist als Leitbild sowohl in das Berufsbild des christlichen Geistlichen (Pastor) als auch in die Kunst (Pastorale) geflossen.